Informationen zur Kleinen Schule
Schulkindergarten an der Grundschule am Moor
Neu Wulmstorf
Herausgeberinnen:
Regina Heicke, Leiterin der Kleinen Schule
Astrid Kracht, Schulleiterin
Ernst-Moritz-Arndt-Str. 34, 21629 NW,
T: 040-73 44 88 47 - 0 F: - 73
Stand: Juli 2020
Die Kleine Schule ist
Zielgruppe
Zielsetzungen
Die Kleine Schule bietet Kindern und Eltern Sicherheit durch
Lernbereiche
Lernen lohnt sich! Schule macht Spaß!
gültig ab: 01.08.2011
in der Fassung vom 3. März 1998/ Kürzung vom 16.03.2011
§ 64 Beginn der Schulpflicht
(1) 1 Mit dem Beginn eines Schuljahres werden die Kinder schulpflichtig, die das sechste Le-bensjahr vollendet haben oder es bis zum fol-genden 30. September vollenden werden. 2 Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kin-der, die zu Beginn des Schuljahres noch nicht schulpflichtig sind, in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch er-forderliche körperliche und geistige Schulfähig-keit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. 3 Diese Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig.
(2) 1 Schulpflichtige Kinder, die körperlich, geis-tig oder in ihrem sozialen Verhalten nicht genügend entwickelt sind, um mit der Aussicht auf Erfolg am Unterricht der Grundschule oder einer Förderschule teilzunehmen, können vom Schulbesuch um ein Jahr zurückgestellt werden. 2 Sie können verpflichtet werden, zur Förderung ihrer Entwicklung einen Schulkindergarten zu besuchen.