Die schulpflichtig werdenden Kinder unseres Schulbezirks nennt uns die Gemeindeverwaltung etwa
1 ¼ Jahr vor Beginn der Schulpflicht. Die Eltern werden dann gebeten, ihre Kinder hier anzumelden. Eltern, die
zu einem späteren Zeitpunkt zuziehen, melden ihre Kinder bitte von sich aus umgehend an.
In Bezug auf Elternsprechtage oder Beratungsgespräche zwischen dem Klassen- oder Fachlehrer
und Ihnen gilt deshalb Folgendes:
Einladungen hierzu werden ausschließlich an denjenigen Elternteil gesandt, bei dem der Schüler lebt. Sie sind verpflichtet, diese Information an den getrennt lebenden Ehepartner weiterzugeben. Die Schule hat ihrerseits keine Verpflichtung, beide Eltern getrennt zu informieren und die Eltern doppelt anzuhören.
Nichtehelichen Lebenspartnern kann keinerlei Auskunft über schulische Leistungen des betroffenen Schülers gegeben werden, da dieser nicht personensorgeberechtigt ist. Sie können jedoch mit der Vorlage einer schriftlichen Einverständniserklärung des anderen Elternteils hiervon eine Ausnahme zulassen. Wenn also der getrennt lebende Elternteil des Schülers bestätigt, dass dem Lebensgefährten Auskunft seitens der Schule erteilt werden darf, kann die Schule auch Elternsprechtage und Beratungsgespräche mit dem Lebenspartner führen.
Sollte Letzteres von Ihnen gewünscht werden, bitten wir Sie, ein entsprechendes Schreiben des getrennt lebenden Elternteils für die Schülerakte vorzulegen.
Bitte teilen Sie uns Änderungen bezüglich des Sorgerechts über das Schulsekretariat mit (s. Formular Veränderungsanzeige). Vielen Dank.