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Extreme Witterungsverhältnisse

Extreme Witterungsverhältnisse (z. B. Straßenglätte, Schneeverwehungen, Hochwasser, Sturm) können zur Folge haben, dass der Schulweg und die Schülerbeförderung eine unzumutbare Gefährdung sind. Die Entscheidung darüber, ob bei solchen Witterungsverhältnissen der Unterricht für einen oder mehrere Tage ausfallen muss, trifft die Schulbehörde.

Die Benachrichtigung erfolgt grundsätzlich über den Rundfunk. Daneben gibt es die Möglichkeiten, im Internet unter www.lkharburg.de notwendige Informationen abzurufen. Auch das Norddeutsche Fernsehen –N3- verbreitet amtliche Verkehrsmeldungen und Verlautbarungen auf der Videotafel 110.

Erziehungsberechtigte, die eine unzumutbare Gefährdung befürchten, können ihre Kinder auch dann im Hause behalten oder sie vorzeitig vom Unterricht abholen, wenn kein Unterrichtsausfall angeordnet ist.
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